Bei Angestellten greift im Krankheitsfall immer die gesetzliche Lohnfortzahlung. Im Anschluss greift das sogenannte Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, welches allerdings nur ca. 70 – 75% ihres Einkommens abdeckt. Freiberufler oder Selbstständigen haben bekanntermaßen keine Lohnfortzahlung und daher einen noch größeren Handlungsbedarf.