Seit 01.01.2005 hat jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Den Durchführungsweg und den Anbieter bestimmt der Arbeitgeber, er unterliegt hier allerdings der Sorgfaltspflicht gegenüber den Arbeitnehmern.
Wir beraten Sie zu allen 5 Durchführungswegen, sowie Zeitwertkonten und erarbeiten mit Ihnen die beste und passendste Lösung.
Selbstverständlich beraten wir Sie objektiv und unabhängig.
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds