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Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das heißt konkret: Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Gut, wenn man mit einer passenden Versicherung vorgesorgt hat!
Selbst Verbraucherschützer sind sich einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt. Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele – ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend.
Das high End Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist definitiv die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt. Es gibt aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs den Versicherungsschutz nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Gut zu wissen: Auch in diesen Fällen gibt es sehr gute Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstil zu schützen.
Für einige Berufsgruppen gibt es gesonderte Angebote:
Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen – aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und dies in den Anfangsjahren auch nur in eingeschränkter Höhe. Beamte auf Widerruf (z. B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.
Hier geht es darum, den ersten Schritt zu gehen und bereits die zukünftige Arbeitskraft vor finanziellen Einbußen zu schützen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt.
Die Vorteile früher anzufangen, liegen auf der Hand:
In den meisten Fällen ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später. Um sich nicht die Chance auf eine gute Vorsorge zu verbauen, sollten Sie so früh wie nur möglich anfangen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nahezu alle Vorsorgeprodukte kalkulieren mit Ihrem Eintrittsbeginn. Je länger dieser hinausgezögert wird, desto tiefer müssen Sie später in die Tasche greifen.
Bei dieser Berufsgruppe muss auf einen Punkt in den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung besonderes Augenmerk gelegt werden: Umorganisation im Leistungsfall.
Hier prüfen Versicherer eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation des Betriebes, der Kanzlei oder der Praxis, um eben eine Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente zu umgehen.
In solchen Fällen gibt es bestimmte Voraussetzungen wie, z.B. wirtschaftliche Angemessenheit. Diese Voraussetzungen sind bereits durch BGH-Rechtsprechungen definiert, lassen aber – wie so oft – verschiedene Auslegungen zu.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Egal für welche der Absicherungsformen Sie sich entschieden haben und egal welche Form es in Ihrem persönlichen Fall jetzt auch trifft – wir unterstützen Sie bei der Stellung des Leistungsantrags und greifen bei komplizierten Sachverhalten auf ein Netzwerk aus kompetenten Spezialisten zu, echten Profis, die nichts anderes machen, als unsere Kunden, also Sie, im Leistungsfall zu begleiten. Am besten erstellen Sie eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung. Diese benötigen Sie dann auch zur Vorlage bei der Versicherung.
Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die PS Finanzberatung bietet Ihnen daneben weitere sinnvolle Arbeitskraftabsicherungen – je nach Gesundheitszustand, Alter und Einstufung des aktuellen Berufs.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. „Dauerhaft“ bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Daher ist diese Absicherungsform als „Worst-Case“-Absicherung – also für den ungünstigsten Fall – zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen „Worst-Case“-Schutz haben möchten.
Grundfähigkeitenabsicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.
Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
Multi-Risk-Absicherungen
Ein relativ neuer Baustein der Absicherung sind sogenannte Multi-Risk-Absicherungen. Wie der Name es schon verrät, werden hier mehrere Absicherungsformen gebündelt.
Multi-Risk-Absicherungen bieten Schutz vor finanziellen Einbußen in Form einer Rentenzahlung für den Eintritt dauerhafter körperlicher Schädigung durch Unfall, Organschäden, eine schwere Krankheit, den Verlust von Grundfähigkeiten oder den Eintritt des Pflegefalls. Oftmals sind auch psychische Erkrankungen mitversichert.
Anders als in der Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung, in denen der Leistungsauslöser relativ subjektiv ist, gibt es hier in den Bedingungen klar definierte Leistungsauslöser, die nahezu jeder Arzt eindeutig feststellen kann.
Die meisten Multi-Risk-Absicherungen sind nach Art des versicherten Risikos kalkuliert. Daher ergibt sich hier die Möglichkeit einen im Vergleich zu anderen Absicherungsformen günstigen Beitrag für eine passende Rentenhöhe zu erhalten. Einige Versicherer bieten sogar die Wahlmöglichkeit für lebenslange Rentenzahlung an.
Die Multi-Risk eignet sich auch perfekt zur Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-, oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder zur Schwere-Krankheiten-Vorsorge!
Da die körperlichen Schädigungen dauerhaft als Leistungsauslöser vorhanden sein müssen, wäre die Multi-Risk eben auch nur eine Worst-Case Absicherung.
Hier kommen verschiedene Absicherungsformen in einer Police zusammen – sprechen Sie mit uns über die Unterschiede in den Bedingungen und lassen Sie uns gemeinsam den passenden Schutz für Sie finden.
Schwere Krankheiten Vorsorge
Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.
Um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen.
Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.
Es gibt mittlerweile einige Produkte auf dem Markt. Dazu gesellen sich bereits einige Vergleiche, die allerdings nur die Anzahl bzw. den Wortlaut der Erkrankungen vergleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Anzahl der versicherten Erkrankungen lassen NICHT auf die Qualität der Vorsorge schließen.
Daher stellen wir Ihnen gerne die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn bereits bei der Kalkulation gibt es große Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen können.
Private Unfallversicherung
Wie die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt auch die Unfallversicherung meist eine Kapitalleistung.
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern.
Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust eines Körperteils, ausgezahlt wird.
Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:
Krankentagegeld
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, bezahlt.
So ist es bei Arbeitnehmern üblich, diese Karenzzeit auf 42 Tage zu vereinbaren, da in den ersten 6 Wochen meist Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährleistet ist.
Bei Selbständigen und Freiberuflern liegt die Sache anders, denn hier gibt es keinen Arbeitgeber. So können sich Selbständige und Freiberufler bereits ab dem 4. Tag z.B. entsprechend des Einkommens versichern.
Aber Vorsicht: die Versicherer unterscheiden sich hier enorm, z.B. auch beim Thema Karenzzeiten. Nicht alle Versicherer bieten alle Karenzzeiten an.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Selbständige machen kaum Urlaub! Freiberufler werden nicht krank! Die gesunde Ernährung, der Sport in der kargen Freizeit – das sind keine Allheilmittel, wenn zum Beispiel der Blinddarm raus muss, ein Autofahrer kurz abgelenkt ist und Sie anfährt.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung ist besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler von essentieller Wichtigkeit, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Hier kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit Entschädigungszahlungen in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten.
So können Sie uns jederzeit schnell und unkompliziert erreichen. Ob Sie lieber eine Nachricht schreiben oder zum Hörer greifen überlassen wir Ihnen.