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Unsere Bürozeiten:
- Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr
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Eine Photovoltaikanlage ist gezwungenermaßen den Launen der Natur ausgesetzt, darunter Sturm, Hagel und große Schneemassen. Aber auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können zur Folge haben, dass geplante Einnahmen abrupt ausbleiben. Zusammen mit anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die erwartete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit oder wird nie erreicht. Gut, wenn Ihre PV-Anlage versichert ist!
In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage – insbesondere Module und Trage-Konstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung – gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, versichert. Versichert ist auch das Abhandenkommen der Anlage. Durch den Versicherer werden Reparaturkosten und gegebenenfalls auch der Ersatz beschädigter Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.
Wir sind Ihr top Partner, wenn es um Ihre Photovoltaikanlagen-Versicherung geht. Gut zu wissen: Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage werden von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unser erfahrenes Team und lassen Sie sich perfekt beraten.
Aufgrund zahlreicher Sonderkonditionen, die wir mit unseren Vertragspartnern für unsere Kunden aushandeln konnten, bieten wir Ihnen eine Angebotsanforderung an. Zudem sind auch risikospezifische, individuelle Betrachtungen erforderlich.
Nur bei einem Versicherungsmakler sind Sie der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung. Nur bei einem Versicherungsmakler stehen Sie und Ihr Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt, behalten immer alle Zügel in der Hand und geben den Takt vor:
Damit Sie im Schadensfall perfekt betreut werden können, ist es wichtig, dass jeder Schaden unverzüglich bei uns gemeldet wird. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Sturm, Hagel, Bedienungsfehler, Tierbiss: Die Liste an möglichen Gründen, die zu einem versicherten Schaden an der Photovoltaik-Anlage führen können, ist lang. Sehr lang. Gut, wenn man versichert ist! Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie und auch betriebsbedingte normale Abnutzung sowie Alterung können grundsätzlich nicht versichert werden.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag. Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten. Der Versicherungswert, und damit die Beitragsberechnungsgrundlage, werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.
Testen Sie unsere Beratung und informieren Sie sich, welche PV-Anlagen-Versicherung die beste für Sie ist – Beratungstermin vereinbaren.
Zusätzlich bieten wir sinnvolle Leistungserweiterungen an:
Ertragsausfallversicherung
Nach einem (versicherten) Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Minderertragsdeckung
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Wenn die Anlage mit Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar. Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Photovoltaikanlage infolge:
Betreiberhaftpflichtversicherung
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Montageversicherung
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen das Gefahrenrisiko für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
So können Sie uns jederzeit schnell und unkompliziert erreichen. Ob Sie lieber eine Nachricht schreiben oder zum Hörer greifen überlassen wir Ihnen.