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Unsere Bürozeiten:
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Wenn es um Ihre Gesundheit geht, geben wir alles. Unsere Mitarbeiter sind Experten auf dem Gebiet der Krankenversicherungen – ob gesetzlich oder privat, Zusatzversicherung oder betriebliche Krankenversicherung. Wir beraten Sie ausführlich über die sinnvollsten Versicherungen für Ihre Gesundheit – individuell und persönlich.
Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern sich an unsere erfahrenen Experten wenden. Wir sind seit 2010 unabhängiger Versicherungsmakler und ausschließlich in Ihrem Auftrag tätig. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs, verschaffen Ihnen einen Durchblick bei Klauseln und Bedingungen und beraten auf Augenhöhe.
Zuverlässiger Prozess und echtes Experten-Wissen: Das ist die PS Finanzberatung und das ist Ihr Vorteil. Wir haben den Überblick über alle Krankenversicherungen und beraten individuell und persönlich. Und weil wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern als freie Versicherungsmakler tätig sind, profitieren Sie on top von einer unabhängigen, neutralen und fairen Beratung – von Anfang an.
Die Private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse: ambulant, Dental und stationär.
Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient, auf Wunsch vom Chefarzt, im Ein- und Zweibettzimmer liegen und modernste Medizintechnik genießen.
Ein Bonus für Ihre Firma und Ihre Mitarbeiter! Ausfallzeiten sinken und zusätzlicher Versicherungsschutz bietet Ihren Mitarbeitern Mehrwert.
Kontinuierliche Kürzungen bei der gesetzlichen Krankenkasse machen Zusatzversicherungen interessant. Auch hier sind wir Ihr Ansprechpartner.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden – spannend für gesetzlich Versicherte!
Damit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben – optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Als Unternehmer und Freiberufler investieren Sie viel Zeit und oft auch Geld in Ihre Unternehmung. Egal welchem Gewerbe Sie letztlich nachgehen, ist ein individuelles und nachhaltiges betriebliches Risikomanagement für Sie unverzichtbar. Schließlich wollen Sie sich und Ihr Unternehmen operativ voranbringen und nicht durch externe Einflüsse schwächen oder sogar verlieren.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Private vs. gesetzliche Krankenversicherung
Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer „huckepack“ mit dabei). Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung „reformiert“, was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischen ist es in Deutschland auch Pflicht, krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbstständigen dar.
Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.
Machen Sie bei der Entscheidung „ob PKV oder GKV“ keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch sollten Sie in die Überlegungen mit einbeziehen, was in Ihrem Leben noch an Krankheitsthemen auf Sie zukommen könnte.
Die Private Krankenversicherung kann eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten:
Ambulanter Vorteil:
Der Versicherte ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.
Dentaler Vorteil:
Der Versicherte geht zum Zahnarzt, weil er einen Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.
Stationärer Vorteil:
Einen Monat später hat der Versicherte einen Autounfall und kommt ins Krankenhaus. Hier erhält er direkt ein Einzelzimmer und wird vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über ausgesprochen viel Erfahrung und Know-how, was natürlich ein Vorteil für den Patienten und dessen Rehabilitation ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine erhebliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.
Zahnzusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 80 % erhöht werden.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.
Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatzversicherung hervorragende Möglichkeiten.
Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a. Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirschschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate) versichert werden.
Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteinmodule an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt.
Die Mehrzahl der Anbieter stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.
Stationäre Zusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
So werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Ambulante Zusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Betriebliche Krankenversicherung
Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Firma!
Immer mehr Firmen müssen feststellen, dass die Anzahl der Arbeitnehmer stetig abnimmt und das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt.
Drei Problemfelder ergeben sich daraus für den Arbeitgeber:
Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem freien Markt – wegen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Vorteile des Arbeitgebers
Finanzierung der bKV
Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.
Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:
Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es wiederum zwei Möglichkeiten. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.
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