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Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen sinnvoll – gerade auch dann, wenn es Mitarbeiter gibt. Das Nahrungsmittelgewerbe ist eine Branche, die insbesondere nach passenden Versicherungen schreit. Die Betriebshaftpflicht schützt hier den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor finanziellen Folgen der beruflichen Haftung.
Eine richtig gute Sache: Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Erfahren Sie hier, welche Gefahren und Schäden konkret versichert sind und welche nicht. Wo gilt die Versicherung? Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Antworten auf diese und mehr Fragen gibt es hier:
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Wichtige Leistungsbestandteile:
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz.
Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).
Zudem besteht Versicherungsschutz für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefernlassen“ ins europäische Ausland gelangen (direkte Exporte).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Gut zu wissen: Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen. In vielen Fällen machen weitere, zusätzliche Versicherungen Sinn.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Betriebsschließungsversicherung
Speziell im Gastronomiebereich sind Hygiene und Krankheiten natürlich ein heikles Thema. Behörden müssen auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren. Bereits ein einziger Mitarbeiter, der z. B. an Hepatitis erkrankt ist, kann zur behördlichen Schließung eines Betriebs führen. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt für den in dieser Zeit entgangenen Gewinn und die Lohnkosten auf. Sie leistet auch für den erlittenen Warenschaden, weil z. B. die Vernichtung von Vorräten angeordnet wurde. Ebenfalls werden Desinfektionskosten oder die anfallenden Kosten für angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchenschutzgesetzes erstattet. Eine Betriebsschließungsversicherung kann die Existenz retten.
Umfangreicher gewerblicher Rechtsschutz
Es wird immer wichtiger, sich juristisch vertreten zu lassen , ohne an mögliche Kosten denken zu müssen. Schließt eine Behörde z. B. ein Hotel, weil gewisse Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, kann ein guter Anwalt entscheidend sein, ob der Geschäftsbetrieb ganz ruhen muss oder nur in den Stockwerken, die entsprechend den Auflagen umgebaut werden. Auch Gäste können oft – auch ungewollt – Probleme verursachen. Wird beispielsweise ein Gast verletzt, strebt er in aller Regel nur einen zivilrechtlichen Ausgleich (z. B. Schmerzensgeld) an. In Unkenntnis der rechtlichen Sachlage geht er dann aber zur Polizei, die verpflichtet ist, strafrechtlich zu ermitteln. Ein Verteidiger kann helfen, dass ein Versehen keine Strafe nach sich zieht.
Gruppenunfall
Eine Gastronomieküche ist ein gefährlicher Ort: heiße Flächen, siedendes Öl, rutschige Flächen, scharfe Klingen. Verletzungen sind schnell passiert – schlimm, wenn daraus dauerhafte Folgen resultieren. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Wesentlichen darauf ausgelegt, für Behandlungs- und Reha-Kosten aufzukommen. Erst bei einer deutlichen Einschränkung zahlt sie eine kleine Rente als Entschädigung. Eine Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft zahlt ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität.
So kann das Unternehmen zeigen, dass es die Belegschaft nicht nur als Arbeitskräfte sieht, sondern eine Verbundenheit besteht und eine Absicherung vorhanden ist, wenn beim Einsatz für das Unternehmen der Mitarbeiter zu Schaden kommt.
So können Sie uns jederzeit schnell und unkompliziert erreichen. Ob Sie lieber eine Nachricht schreiben oder zum Hörer greifen überlassen wir Ihnen.